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Reiseratgeber

Mit dem Elektromobil nach Teneriffa fliegen: Regeln und Tipps

Sie möchten mit dem Elektromobil nach Teneriffa fliegen oder Ihren eigenen Elektrorollstuhl mitnehmen? Dann kommt es vor allem auf den Akku an. Hier erfahren Sie, welche Regeln die Fluggesellschaften anwenden, was die Assistenz am Flughafen abdeckt und woran Sie erkennen, ob es sich lohnt, das eigene Gerät mitzunehmen.

Flugzeugflügel über den Wolken bei Sonnenuntergang auf dem Weg nach Teneriffa

Mit dem Elektromobil fliegen: Der Akku entscheidet fast alles

Wenn Sie ein Elektromobil oder einen Elektrorollstuhl besitzen, stellt sich zuerst eine Frage: Nehmen Sie Ihr Gerät mit nach Teneriffa oder mieten Sie eines vor Ort? Meist hängt die Antwort vom Akku ab. Fluggesellschaften stufen solche Akkus als Gefahrgut ein. Die Regeln sind streng und nicht bei allen Fluggesellschaften gleich.

Wenn Sie die Regeln einhalten, fliegt Ihr Elektromobil kostenlos mit. Wenn nicht, kann man Sie am Schalter abweisen. Hier die Regeln im Einzelnen.

Die Regeln

Lithium-Akkus: Diese Werte zählen

Die Zahl, die Sie sich merken sollten, lautet 300 Wattstunden (Wh). Nach den IATA-Vorgaben für 2026 darf ein ausgebauter Lithium-Akku insgesamt höchstens 300 Wh haben. Zusätzlich sind Ersatzakkus mit bis zu weiteren 300 Wh pro Mobilitätshilfe erlaubt. Die Fluggesellschaften geben das meist als 300 Wh an – oder als 160 Wh pro Akku, wenn ein Gerät zwei Akkus hat. Drei Punkte werden dabei oft übersehen.

  • Ein ausgebauter Lithium-Akku fliegt in der Kabine mit, niemals im Frachtraum. Eingebaut bleiben darf er nur, wenn die Bauweise des Geräts ihn schützt und sicher hält. Andernfalls wird er nach den Anweisungen des Herstellers ausgebaut – manche Fluggesellschaften verlangen das ohnehin. Nach dem Ausbau reist er bei Ihnen mit, in einer Schutzhülle und mit abgedeckten Polen. Für Ersatzakkus gilt dasselbe.
  • Sie müssen die Wattstunden nachweisen können. Bei Lithium-Ionen-Akkus steht der Wh-Wert seit Jahren auf dem Gehäuse. Ist die Angabe auf Ihrem Akku abgerieben, rechnen Sie ihn selbst aus: Volt × Amperestunden. Ein Akku mit 24 V und 12 Ah hat also 288 Wh.
  • Der Akku muss nach UN 38.3 geprüft sein – das ist die Sicherheitsnorm für den Lufttransport aus dem UN-Handbuch über Prüfungen und Kriterien. Ihre Fluggesellschaft wird Sie bitten, das zu bestätigen. Wenn Sie statt des Originalakkus einen nachgekauften verwenden, klären Sie das deshalb vorab.

Manche Fluggesellschaften gehen noch weiter. Lufthansa begrenzt fest eingebaute, nicht herausnehmbare Lithium-Akkus auf zwei Stück mit jeweils höchstens 160 Wh. Eurowings handhabt das seit dem 1. Oktober 2025 genauso. Bleiben mehr als 300 Wh eingebaut, rät die IATA den Fluggesellschaften, zusätzliche Maßnahmen zu erwägen: eine feuerbeständige Abdeckung oder einen Akku, der mit höchstens 25 % Ladestand ankommt. Für Gel-, AGM- und andere geschlossene, auslaufsichere Akkus gelten andere Regeln: Ausgebaut reisen sie fest verpackt im Frachtraum, und ein Ersatzakku ist erlaubt. Lassen Sie sich die genauen Werte vor der Buchung von Ihrer eigenen Fluggesellschaft bestätigen.

Vor dem Abflug

Was Ihre Fluggesellschaft wissen muss – und wie früh

Informieren Sie die Fluggesellschaft schon bei der Buchung, spätestens aber 48 Stunden vor dem Abflug. Diese Frist ist im europäischen Recht verankert: Nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 müssen Fluggesellschaften bis zu zwei Mobilitätshilfen pro Fluggast kostenlos befördern, Elektrorollstühle eingeschlossen – vorausgesetzt, sie wurden 48 Stunden vorher angemeldet, an Bord ist Platz und die Gefahrgutvorschriften werden eingehalten.

Halten Sie folgende Angaben bereit – genau diese Liste sollen Fluggesellschaften laut IATA abarbeiten: Hersteller und Modell; Gesamtgewicht mit Akkus; Länge, Breite und Höhe in dem Zustand, in dem Sie das Gerät am Flughafen abgeben; Akkutyp und bei Lithium-Akkus die Wattstunden; ob sich der Akku herausnehmen lässt; wie sich die Stromversorgung trennen lässt (Schlüssel, abnehmbarer Joystick oder Abklemmen am Akku) und wie sich der Freilauf zum Schieben einschalten lässt. Jet2 fragt im Wesentlichen dasselbe ab. Die britische Luftfahrtbehörde CAA rät außerdem, die Bedienungsanleitung mitzunehmen, da sie dem Personal helfen kann.

Zwei wichtige Hinweise: Ein großer Elektrorollstuhl passt nicht in jeden Frachtraum – deshalb werden die Maße so früh abgefragt. Und ohne Voranmeldung hilft das Personal zwar, so gut es geht; das Gerät kann aber abgelehnt werden, wenn sich die Sicherheitsregeln nicht einhalten lassen.

Am Flughafen

Assistenz am Flughafen: hilfreich, aber anders, als viele denken

Beide Flughäfen der Insel bieten den kostenlosen Service „Sin Barreras“ (barrierefrei) des Flughafenbetreibers Aena an. Beantragen Sie ihn mindestens 48 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit, in der Regel bei der Buchung über Ihre Fluggesellschaft. Aena empfiehlt, zweieinhalb Stunden vor dem Flug am Flughafen zu sein und sich spätestens zwei Stunden vor dem Abflug an einem ausgeschilderten Treffpunkt einzufinden. Von dort begleitet Sie jemand durch Check-in, Sicherheits- und Passkontrolle, hilft Ihnen beim Ein- und Aussteigen und bringt Sie bis zur Gepäckausgabe.

Was der Service nicht abdeckt, sind Mobilitätshilfen für Ihren Urlaub. Der Rollstuhl des Flughafens gehört dem Flughafen. Wenn Sie Ihr eigenes Elektromobil mitbringen, stellen Sie sich darauf ein, eine Zeit lang ohne das Gerät auszukommen: Meist wird es an der Flugzeugtür übernommen und dort oder an der Gepäckausgabe zurückgegeben. Planen Sie diese Zeit ein – und auch den Weg bis zu Ihrem Taxi. Wenn Sie stattdessen mieten, können wir Sie für 25 € pro Strecke in der Ankunftshalle am Flughafen Teneriffa Süd (TFS) oder Teneriffa Nord (TFN) in Empfang nehmen.

Falls etwas schiefgeht

Wenn Ihr Gerät beschädigt ankommt

Das kommt so oft vor, dass Sie damit rechnen sollten. In den USA, wo Fluggesellschaften diese Zahl melden müssen, wurden 1,26 % der 2024 beförderten Rollstühle und Elektromobile nicht ordnungsgemäß abgefertigt – sie kamen beschädigt oder verspätet an oder gingen ganz verloren. 2023 waren es noch 1,38 %.

  • Prüfen Sie das Gerät, bevor Sie die Gepäckausgabe verlassen. Schalten Sie es ein, nehmen Sie Platz, testen Sie Bremsen und Lenkung. Eine spätere Reklamation ist deutlich schwieriger.
  • Melden Sie einen Schaden sofort vor Ort und lassen Sie sich ein schriftliches Schadensprotokoll aushändigen, bevor Sie gehen. Fotografieren Sie das Gerät aus mehreren Blickwinkeln.
  • Bewahren Sie alle Belege auf – für Reparaturen oder für die Miete eines Ersatzgeräts, solange Ihr eigenes nicht einsatzbereit ist.

Was viele überrascht, ist die Haftungsgrenze. Nach dem Montrealer Übereinkommen ist die Haftung einer Fluggesellschaft für aufgegebenes Gepäck – ein Elektromobil eingeschlossen – auf 1.519 Sonderziehungsrechte pro Fluggast begrenzt, laut ICAO rund 2.000 US-Dollar. Nach europäischem Recht müssen Sie zwar entschädigt werden, wenn Mobilitätshilfen bei der Abfertigung oder an Bord verloren gehen oder beschädigt werden. Die Beträge richten sich aber weiterhin nach dieser Obergrenze – und die liegt weit unter dem Preis vieler Elektrorollstühle. Prüfen Sie deshalb, ob Ihre Reiseversicherung Geräte während des Transports abdeckt, und fragen Sie Ihre Fluggesellschaft, ob Sie bei der Übergabe des Geräts einen höheren Wert angeben können: Das Übereinkommen erlaubt das gegen Aufpreis.

Die Entscheidung

Eigenes Gerät mitnehmen oder vor Ort mieten?

Nehmen Sie Ihr eigenes Gerät mit, wenn es auf die genaue Anpassung ankommt. Ist die Sitzeinheit individuell auf Sie eingestellt oder brauchen Sie den Rollstuhl im Alltag und nicht nur im Urlaub, kann kein Mietgerät mithalten. Dann sollten Sie die Formalitäten sorgfältig erledigen: Melden Sie das Gerät schon bei der Buchung an, bestätigen Sie die Akkuwerte schriftlich, kennzeichnen Sie es mit Ihrem Namen und Ihrem Hotel und nehmen Sie lose Teile mit in die Kabine.

Mieten Sie vor Ort, wenn Ihr Gerät ein Standardmodell ist. Ein gewöhnliches Elektromobil zweimal durch die Gepäckabfertigung zu schicken, bringt Ihnen Risiko und Papierkram – und kaum etwas anderes. Wenn Sie mieten, entfallen Akkuformulare, Fragen am Schalter und die Kontrolle am Gepäckband – und auf Sie wartet ein Elektromobil in voller Größe, kein Reisemodell, das nur deshalb gewählt wurde, weil es mitfliegen darf.

Bei uns werden Elektromobile, Rollstühle und Gehhilfen überall auf Teneriffa kostenlos geliefert und abgeholt – im Norden wie im Süden. Einzige Zusatzkosten: 25 € pro Strecke, falls Ihnen der Flughafen lieber ist – 25 € für die Übergabe bei Ihrer Landung und weitere 25 €, wenn wir das Gerät bei Ihrem Rückflug auch dort wieder abholen. Sie können die Geräte auch kostenlos selbst bei uns abholen: Av. de los Chincanayros 37, Icod de los Vinos.

Für viele bewährt sich ein Mittelweg: ein leichter manueller Rollstuhl für die Flughäfen, ein gemietetes Elektromobil für die zwei Urlaubswochen. Lesen Sie dazu auch unsere Ratgeber „Welches Elektromobil auf Teneriffa mieten? So wählen Sie richtig“ und „Teneriffa mit dem Rollstuhl: der umfassende Ratgeber“. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Lieferung und Abholung, auf unserer Preisseite und unter Häufige Fragen – und wenn Ihr Fall ungewöhnlich ist, fragen Sie uns einfach.

Lassen Sie Ihr Elektromobil diesmal zu Hause?

Wählen Sie Ihre Reisedaten – wir halten die passende Mobilitätshilfe für Sie bereit: überall auf Teneriffa kostenlos geliefert oder für 25 € pro Strecke direkt am Flughafen übergeben.

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